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Bürgersolar Heilsbronn eG

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Vorteile der Genossenschaft

Vorteile der Genossenschaft

Genossenschaften arbeiten wirtschaftlich, sind aber nicht auf maximalen Gewinn ausgerichtet: Argumente für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft ("eG") bietet zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele überzeugende Vorteile. Die "eG" setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität - und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert.

Spezifika und Vorteile:

  • Die "eG" ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Mitglieder einer "eG" sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
  • Die "eG" ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme - unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
  • Die "eG" ist eine juristische Person, die mit Eintrag in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Zur Gründung einer "eG" sind bereits drei Personen ausreichend.
  • Die "eG" hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates müssen selbst Mitglied der "eG" sein. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
  • Die "eG" ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
  • Mitglieder einer "eG" können natürliche und juristische Personen werden.
  • Mitglieder einer "eG" haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
  • Mitglieder einer "eG" haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die "eG". Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich, und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
  • Die "eG" ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.
  • Die "eG" ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren "eGs" den Jahresabschluss prüft. Die "eG" ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

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Adresse:

Bürgersolar Heilsbronn eG, Fabrikstraße 10, D-91560 Heilsbronn
Telefon: +49 (9872) 5698, E-Mail: